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Amykos v. AMIRO Z / STANTON
ALTER 21.05.2019 (5-jährig)
FARBE Braun
STOCKMASS 1.74
LEBENSNUMMER DE 473730501819
GESCHLECHT Wallach
ZUCHTGEBIET Deutsches Sportpferd (DSP)
ZÜCHTER Haupt- und Landgestüt Marbach
BESITZER Haupt- und Landgestüt Marbach
MWST 19.0%
Amiro Z Amigo Toss xx Nippon Toss xx
La Toscana xx
Renommee Z Ramiro
Argentina
St.Pr. Smilla Stanton EH Stalypso
Alina
DSP-Pr. Zucht Estella Escudo I
Samba

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Auktionsbedingungen

Allgemeines – Geltungsbereich

 

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Haupt- und Landgestüt Marbach, Gestüts-hof 1, 72532 Gomadingen – nach- stehend auch nur „Veranstalter“ genannt – veranstaltet eine On- line-Auktion zum Verkauf von Pferden. Der Veranstalter verkauft die im Katalog aufgeführten Pferde im eigenen, die im fremden Besitz stehenden Pferde im Namen und auf Rechnung des im Katalog angegebenen Beschickers (Vermittlungsgeschäft). Für den Kaufvertrag mit dem Käufer sowie für das Rechtsverhält - nis zu dem Bieter – nachstehend auch Teilnehmer und Käufer genannt – und dem Aussteller werden diese Online-Auktionsbe- dingungen – nachstehend auch nur AGB genannt – zugrunde gelegt.

Der Aussteller/Beschicker hat bereits mit der Anmeldung des Pferdes diese Bedingungen der „Online-Auktion“ anerkannt. Mit der Teilnahme am Bietvorgang erkennt der Bieter die Bedingun- gen der „Online-Auktion“ an. Im Falle eines erfolgreichen Bietvor- gangs kommt ein Kaufvertrag nur zwischen dem Aussteller und dem Käufer mit dem höchsten Gebot zustande.

Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich in Textform zu- gestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn in Kenntnis ent- gegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingun- gen des Käufers der Kaufvertrag vorbehaltlos ausgeführt wird.

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Veranstalter und dem Erwerber zwecks Ausführung eines abgeschlossenen Vertrages getroffen werden, sind in diesen AGB niedergelegt.

An Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen, die von dem Veranstalter für die Auktion verwendet werden, bleiben die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedürfen der Bieter, der Käufer und jeder Dritte der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters in Textform.

Diese AGB gelten grundsätzlich in gleicher Weise gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), wenn nicht deren Geltung ausdrücklich im Hinblick auf einzelne Klauseln in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt ist.

1. Gestaltung und Abwicklung der Online – Auktion

 

1.1 Anmeldung (Registrierung) und Nutzerkonto

Die Teilnahme an einer Internetversteigerung ist nur denjenigen natürlichen oder juristischen Personen gestattet, die sich bei dem Veranstalter registriert haben. Teilnehmern kann nur ein Account zugewiesen werden. Ein Recht auf Teilnahme besteht nicht. Bei der Eröffnung der Registrierung sind alle von dem Ver- anstalter in dem Anmeldeformular gestellten Fragen wahrheits - gemäß und vollständig zu beantworten und eventuell geforderte Kopien beizufügen. Ebenso hat jeder Teilnehmer anzugeben, ob es sich bei ihm um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Sollte ein Teil-nehmer unrichtige Angaben machen, kann der Teil- nahmevertrag vom Veranstalter fristlos gekündigt werden. Der Veranstalter sowie die von ihm mit der Durchführung der Online- Auktion beauftragten Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, auch die IP-Adresse des Teilnehmers zu speichern.

Vertretung und Geschäftsfähigkeit

a) Natürliche Personen können sich zur Nutzung nur anmel - den, wenn sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind.

b) Vertretungsberechtigte natürliche Personen einer juristi - schen Person müssen namentlich genannt werden.

c) Registrierte Nutzer erhalten ein Passwort. Jeder Nutzer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten.

Der Teilnehmer kann den Teilnahmevertrag jederzeit kündigen. Sein Zugang nebst Passwort wird dann nach Ablauf der Auktion deaktiviert. Eine zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossene „Online-Auktion“, bei der der kündigende Teilnehmer ein Gebot abgegeben hat, wird ungeachtet dessen vertragsgemäß abge- schlossen.

Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnahmevertrag aus wich- tigem Grund fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer grundlos die Erfüllung des im Wege der Auktion geschlossenen Vertrages verweigert oder nie die Absicht hatte, diesen zu erfüllen.

Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer von weiteren Ver- anstaltungen auszuschließen.

1.2 Ablauf der Internetversteigerung

a) Die jeweilige Internetversteigerung beginnt mit einer von dem Veranstalter auf der Plattform in das Internet gestell - ten Offerte. Diese ist eine auf den Abschluss eines Kauf- vertrages gerichtete Willenserklärung des Ausstellers. In der Offerte wird zugleich die Bietungszeit durch die Angabe „Auktionsende“ festgelegt. Diese Offerte kann nicht durch einfaches „ja“ angenommen werden, sondern es handelt sich um eine vorweg erklärte Annahme des Höchstgebotes. Angenommen wird vom Aussteller nur dasjenige Höchstge- bot, dass innerhalb der genannten Bietungszeit von einem Bieter wirksam nach den Bedingungen dieser AGB abgege- ben wird.

b) Gebote können ausschließlich nur über die auf der Platt- form installierte Maske für registrierte Bieter und nur online abgegeben werden. Gebote, die auf andere Weise abge - geben werden, werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie dem Veranstalter während der Bietzeit zugehen. Gebote, bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Gel- tung dieser AGB für die konkrete Auktion einverstanden ist und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat, werden ebenfalls nicht akzeptiert. Bis zum Ende der Ver- steigerung abgegebene Gebote, die für den registrierten Nutzer unter „Gebot“ nach Maßgabe dieser AGB abgege- ben werden, nehmen an der Versteigerung nur teil, wenn sie bis zum Ende der Versteigerung dem Veranstalter zu- gegangen sind. Die Übermittlung erfolgt auf Risiko des Bie- ters.

c) Jedes Gebot eines jeden Bieters wird auflösend bedingt durch die Abgabe eines höheren Gebotes abgegeben. Der jeweilige Bieter ist bis zum Ende der Bietzeit an das von ihm abgegebene Gebot gebunden. Gebote, die unter dem Mindestgebot liegen, nehmen an der Versteigerung nicht teil, auch wenn dem Veranstalter kein höheres Gebot bis zum Ende der Versteigerung zugeht. Der Kaufvertrag über das versteigerte Pferd kommt ohne gesonderten Zuschlag durch das wirksam abgegebene Höchstgebot des registrier- ten Bieters (am Ende der Bietzeit) zustande.

d) Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und im Übrigen mindestens einen Bietungsschritt über dem Gebot des Vorbieters liegen.

e) Der Vertrag über den Erwerb des Pferdes zwischen Ausstel- ler und Höchstbietendem kommt durch Ablauf der Auktions- zeit zustande (auch als „Zuschlag“ bezeichnet). Technisch bedingte Verzögerungen – auch bei Überlastung der Über- tragungswege – sind nicht vom Veranstalter zu vertreten.

f) Sollte sich das am Auktionsende höchste Gebot als unwirk- sam herausstellen, gewinnt auch das nächstniedrigere Ge- bot die Auktion nicht. Der Veranstalter kann in diesem Fall die „Auktion“ wiederaufnehmen und ein neues Auktionsen- de bestimmen. Als Startpreis ist in diesem Fall das bis dahin höchstes wirksam abgegebenes Gebot festzusetzen.

1.3 Gebotsphasen

Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro. Es werden nur An- gebotsschritte von mindestens 100,00 € angenommen. Der Meist- bietende erhält den Zuschlag und ist an sein Gebot gebunden.

Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Vom Käufer sind Stallgeld, 3 % Kommissionsgebühr und die beim jeweiligen Pferd angegebene Mehrwertsteuer zu entrichten. Zusätzlich kommt die Versicherungsprämie zum Kaufpreis hinzu.

Der Rechnungsbetrag/Kaufpreis wird wie folgt berechnet:

Zuschlagspreis

Stallgeld 26,- €

Mwst. wie angegeben (0%, 9,5% oder 19%)

3 % Auktionsgebühr (auf Zuschlagpreis netto zzgl. 19% MwSt.)

= Kaufpreis

1,1 % Versicherungsprämie (aus Zuschlagspreis ggf. inkl. MwSt. zzgl. 19% Versicherungssteuer)

= Gesamtkaufpreis/ Rechnungsbetrag

Das Zuschlagsgebot (Steig- oder Zuschlagspreis) gilt als Nettopreis.

Eingehende Gebote werden strikt nach deren zeitlichem Eingang priorisiert. Soweit am Ende der Auktion zwei oder mehr identische Höchstgebote vorliegen, so gewinnt das zuerst ein- getroffene Gebot die Auktion. Alle Zeitangaben bestimmen sich nach der System-Uhrzeit des Servers.

Unterrichtung vom Vertragsschluss: Derjenige Bieter, der am Ende der Versteigerung das höchste wirksame Gebot abge- geben hat, wird hierüber per E-Mail oder auf andere Weise auf einem dauerhaften Datenträger in Textform benachrichtigt. Der Zugang der Benachrichtigung ist die Bestätigung des bereits ab- geschlossenen Kaufvertrages und nicht zusätzliche Vorausset- zung für dessen Zustandekommen. Bieter, die nicht das Höchst- gebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Das Höchstgebot wird lediglich anonym auf der Plattform unverzüg- lich nach Ablauf der Bietungszeit genannt.

Der Veranstalter ist nach seinem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, registrierte Bieter für einzelne Auktionen einzelner Pferde oder für eine bestimmte Zeit oder generell zu sper¬ren und damit beschränkt oder unbeschränkt aus der Berechtigung an der Teilnahme von Auktionen auszuschließen. Dieses ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich ergibt, dass für uns das Fortbestehen eines Rechtsverhältnisses zu der gesperrten Person nicht mehr zumutbar ist.

Der Veranstalter kann eine Auktion jederzeit vor Ende der Bietzeit abbrechen, wenn er dies bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach billigem Ermessen entscheidet. Bei Systemaus- fällen auf Grund technischer Gegebenheiten ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, die Auktion abzubrechen. Insoweit bleibt der Widerruf der jeweiligen in das Internet gestellten Offerte zu den einzelnen Pferden ausdrücklich vorbehalten. Die Entscheidung über den Abbruch wird auf der Internet-Plattform unter schlagwort- artiger Angabe des Grundes mitgeteilt. Die bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos. Dieser Vorbehalt zum Widerruf des Angebotes auf Verkauf an den Höchstbietenden erlischt bei einer entsprechend der Ankündigung durchgeführten und mit Ablauf der Bietzeit beendeten Auktion mit Ende der Auk- tion, ohne dass es einer gesonderten Erklärung des Veranstalters bedarf. Schadensersatzansprüche von Bietern bei technischen Problemen der Abwicklung der Internet-Auktion, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurück- weisung aus technischen Gründen sind ausgeschlossen.

 

2. Angaben zum Versteigerungsobjekt

a) Äußere Merkmale

Die auf der Plattform des Veranstalters zur Versteigerung einge- stellten Pferde werden mit folgenden Angaben angeboten:

Geschlecht, Alter, Farbe, Turniererfolge, Abstammung.

Diese Angaben stellen lediglich eine Beschreibung des Verstei- gerungsobjekts dar und sind nicht Gegenstand einer Beschaffen- heitsvereinbarung im Hinblick auf einen künftigen Kaufvertrag.

Die bildliche Darstellung des Pferdes sowie ein abgegebener Kommentar oder sonstige mündliche Erklärungen über die Zu- ordnung des Tieres hinsichtlich seiner vorwiegenden Begabung als Reit-, Sport- und Zuchtpferd, die Beschreibung des äußeren Erscheinungsbildes und Leistungsvermögens sowie Informa- tionen zur Abstammung, stellen ebenfalls keine Beschaffen- heitsvereinbarung dar, sondern sind Wissenserklärungen und beruhen auf subjektiven Eindrücken des / der Verkäufers/in, Ver- anstalters oder der von ihm / ihr beauftragten Personen.

Eine Beschaffenheit hinsichtlich besonderer sportlicher oder züchterischer Fähigkeiten und Leistungen des Pferdes ist hier- mit weder gegenwärtig noch zukünftig verbunden.

b) Gesundheitlicher Zustand

Die in der Internetauktion eingestellten Pferde sind im Vor- feld der Internetauktion klinisch und röntgenologisch untersucht worden.

Über die vorgenommenen klinischen Untersuchungen ist ein tierärztliches Untersuchungsprotokoll erstellt worden, das von den registrierten Kunden über einen Link bei dem in die Versteigerung eingestellten Pferd eingesehen werden kann. Die Bieter können sich das tierärztliche Ankaufsuntersuchungspro- tokoll durch einen Tierarzt ihrer Wahl auf eigene Kosten interpre- tieren lassen. Dem jeweiligen Bieter wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Mit der Teilnahme am Bieterverfahren bestätigt der Bieter, dass er den Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die angefertigten Untersu- chungsunterlagen zur Kenntnis genommen hat.

Zudem ist dem Bieter bekannt, dass eine Besichtigung des Pfer- des vor Teilnahme am Bieterverfahren und Abschluss des Kauf- vertrages nach vorheriger Terminabstimmung mit dem Verkäufer und / oder Veranstalter möglich gewesen ist.

Das zur Einsichtnahme bereitliegende tierärztliche Unter- suchungsprotokoll wird nicht als gesundheitliche Beschaffen- heitsvereinbarung Bestandteil dieses Vertrages, weil weder der Veranstalter noch der / die Verkäufer/in verbindliche Aussagen über den Gesundheitszustand des Pferdes treffen kann. Bewer- tungen und Aussagen des Tierarztes entfalten keine Rechtswir- kungen für die Parteien.

3. Verwendungszweck / Garantie

Der / die Verkäuferin übernimmt ebenso wie der Veranstalter ausdrücklich keine Garantie. Dies gilt insbesondere auch für be- stimmte Eigenschaften des Pferdes oder Verwendungszwecke.

Die Parteien sind sich einig, dass die weitere Entwicklung und die weiteren Fähigkeiten des Pferdes nicht absehbar sind. Auch eventuelle mündliche Aussagen des Verkäufers oder des Ver- anstalters über die Zuordnung des Pferdes als Reit-, Fahr, Sport- und Zuchtpferd sowie hinsichtlich seiner vorwiegenden dauer- haften Eignung stellen keine Beschaffenheitsmerkmale oder Garantiezusagen dar, sondern beruhen auf subjektiv geprägten Eindrücken des Verkäufers/ Veranstalters oder der von ihm/ihr beauftragten Personen. Eine Beschaffenheit oder Garantie hin- sichtlich besonderer sportlicher oder züchterischer Fähigkeiten und Leistungen des Pferdes ist hiermit weder gegenwärtig noch zukünftig verbunden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Alle angegebenen Preise und Gebote verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer beträgt je nach Veranlagung des Ausstellers (Verkäufers): 0 % (Privatverkauf), 9,5 % (pauschalierender Landwirt) oder 19 % (Gewerbe, etc.). Auf der Auktions-Seite ist in der Offerte des jeweiligen Pferdes /Ponys hinter dem Namen des Ausstel- lers der entsprechende Mehrwertsteuersatz ausgewiesen. Die Angabe der Mehrwertsteuer erfolgt nach Mitteilung durch den Aussteller. Der Veranstalter übernimmt für diese Angabe keine Haftung

Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Vom Käufer sind Stallgeld, 3 % Kommissionsgebühr und die beim jeweiligen Pferd angegebene Mehrwertsteuer zu entrichten. Zusätzlich kommt die Versicherungsprämie zum Kaufpreis hinzu.

Der Rechnungsbetrag/Kaufpreis wird wie folgt berechnet:

 

Zuschlagspreis

 

Stallgeld 26,- €

 

Mwst. wie angegeben (0%, 9,5% oder 19%)

 

3 % Auktionsgebühr (auf Zuschlagpreis netto zzgl. 19% MwSt.)

 

= Kaufpreis

 

1,1 % Versicherungsprämie (aus Zuschlagspreis ggf. inkl. MwSt. zzgl. 19% Versicherungssteuer)

 

= Gesamtkaufpreis/ Rechnungsbetrag

 

Das Zuschlagsgebot (Steig- oder Zuschlagspreis) gilt als Nettopreis.

 

Mit der Bestätigung des Kaufvertragsabschlusses erhält der Bie- ter die Rechnungen mit Angabe des Preises und der Umsatz- steuer. Der Abzug von Skonto ist unzulässig.

b) Der Kaufpreis ist sofort und ohne Abzug fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungs - verzugs. Die Übergabe des ersteigerten Pferdes an den Käufer oder an den Beförderer erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises und der Gebühren. Die Rechnungsbeträge sind grundsätzlich umgehend per Überweisung zu begleichen auf das in der Rechnung genannte Konto.

c) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn sei- ne Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Veranstalter anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurück- behaltungsrechts ist der Erwerber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

d) Der Aussteller behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Abrechnungsbetrages an den Veranstalter das Eigentum am jeweiligen Pferd gemäß § 449 BGB vor. Im Falle der Zahlung durch Scheck oder der Überweisung erfolgt der Eigentumsüber- gang im Zeitpunkt der vorbehaltlosen Gutschrift des Abrech- nungsbetrages auf dem Konto des Veranstalters.

e) Für den Fall, dass auf Käuferseite mehrere Personen ein Pferd ersteigert haben, so haften diese dem Aussteller für For- derungen aus dem Auktionskauf (Kaufpreis, Abnahme, etc.) als Gesamtschuldner. Des Weiteren stehen den Käufern die eige - nen Forderungen aus dem Auktionsgeschäft als Gesamtgläubi- ger zu, so dass der Verkäufer/Aussteller berechtigt ist, an jeden der Käufer zu leisten.

f) Die für im Ausland ansässige Käufer in Rechnung gestell- te Mehrwertsteuer kann von pauschalierenden Landwirten (9,5 %) nicht erstattet werden, da diese vom Aussteller nicht an die Finanzbehörde abzuführen ist. Für die Auktionsgebühr kann die Mehrwertsteuerbefreiung nach Vorlage der notwendigen Unter- lagen erfolgen. Ist der Aussteller gewerblich oder optierender Landwirt (19 %), ändert sich an der Umsatzsteuerbefreiung nichts. Des Weiteren sind Exportangaben und Transportent- scheidungen vom Käufer zeitnah nach Erwerb zu treffen.

5. Abholung des Pferdes / Erfüllungsort / Gefahrübergang

a) Der Käufer bzw. ihre Beauftragten sind verpflichtet, nach Abschluss des Kaufvertrages das Pferd unverzüglich zu über- nehmen. Die Abholung des Pferdes hat durch den Käufer bis spätestens Donnerstag 05.05.2022 beim Veranstalter zu erfol- gen.

Die mit der Versorgung des Pferdes bis zum 30.04.2022 (Kauf- vertragsabschluss) verbundenen Kosten einschließlich Huf- schmied- und Tierarztkosten trägt der Verkäufer. Ausgenommen sind erforderliche Tierarztkosten aufgrund nach Gefahrübergang eingetretener Erkrankungen / Verletzungen des Pferdes. Diese sind vorbehaltlich eines wirksamen Widerrufs des Kaufvertrages vom Käufer zu tragen. Eine spätere Übergabe des Pferdes kann zwischen Aussteller und Käufer vereinbart werden, wobei als Zeitpunkt der Übergabe bzw. Erhalt des Pferdes der Abschluss der entsprechenden Vereinbarung bestimmt wird. Ab diesem Zeitpunkt hat der Käufer auch sämtliche mit der Versorgung des Pferdes verbundenen Kosten zu tragen, die vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung mit 27,50 € zzgl. jeweils geltender ge- setzlicher Mehrwertsteuer pro Tag zzgl. anfallender Hufschmied-/ Tierarztkosten festgelegt wird.

b) Nach erfolglosem Ablauf der oben genannten Frist (05.05.2022) nach Kaufvertragsabschluss gerät der Käufer mit der ihn treffenden Verpflichtung zur Abholung des Pferdes in Verzug, ohne dass es einer Mahnung des Verkäufers / Ver- anstalters bedarf. Gleichzeitig wird für diesen Fall der Zeitpunkt der Übergabe bzw. des Erhalts des Pferdes auf den Ablauf der oben genannten Frist (05.05.2022) nach Kaufvertragsabschluss festgelegt. Darüber hinaus hat der Käufer ab diesem Zeitpunkt an, auch bis zur tatsächlichen Abholung des Pferdes, Kosten in Höhe von täglich 27,50 € zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer zzgl. anfallender Hufschmied-/Tierarztkosten je nach Standort des Pferdes an den Verkäufer oder Veranstalter zu zahlen. Gleiches gilt, soweit eine Herausgabe des Pferdes deshalb nicht erfolgen kann, da der Käufer seiner Verpflichtung zur vollständigen Bezahlung nicht nachgekommen ist.

c) Mit Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des zu- fälligen Untergangs und / oder Verschlechterung auf den Käufer über, auch wenn das Pferd zunächst noch in Gewahrsam des Verkäufers oder des Veranstalters bleibt.

Das Pferd wird mit Halfter und Strick übergeben. Eine Haftung des Verkäufers oder des Veranstalters steht für jegliche Art von Schäden an dem eingestallten Pferd nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer für Personen- schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet, die auf seiner mindestens fahrlässigen Pflicht- verletzung oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ver- käufers beruhen. Ebenso wenig gilt der Haftungsausschluss für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den Pferden geht erst nach vollständiger Be- zahlung des Kaufpreises nebst Verkaufsgebühr und Mehrwert- steuer sowie sämtlicher Nebenkosten auf den Käufer über. Die Eigentumsübertragung bleibt bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereig - nung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung des Veranstalters bzw. Verkäufers nicht gestattet.

7. Haftung

a) Haftung des Verkäufers

Sofern der Verkäufer ein Verbraucher (§ 13 BGB) ist oder beide Parteien Unternehmer (§ 14 BGB) sind, sind jegliche Män- gelrechte und jegliche Sachmangelhaftung ausgeschlossen.

Der in Ziffer 1 vorstehend vereinbarte Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer für Personenschäden aus der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet, die auf seiner mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzli- chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Ebenso wenig gilt der Haftungsausschluss für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil - fen beruhen.

Im Falle eines Mangels ist der Aussteller zur Nacherfüllung berechtigt. Der Käufer hat das Wahlrecht zwischen der Nach- besserung und der Nachlieferung. Sollte die Nachbesserung unzumutbar oder unmöglich sein, ist der Verkäufer zur Nachlie - ferung berechtigt. Sollte der Käufer wirksam den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärten, schuldet der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Rücküber- eignung des Pferdes. Außerdem schuldet er den Ersatz not- wendiger Verwendungen in Form notwendiger Fütterungs- und Unterstellungskosten, notwendiger Schmiedekosten sowie not- wendiger tierärztlicher Versorgung. Kosten der Miete eines Pen- sionsplatzes sind notwendig bis zur Höhe von 7,00 € pro Tag. Kosten eines Rücktransports erstattet der Verkäufer innerhalb Deutschlands. Insoweit sind Transportkosten in Höhe von 0,40 € pro gefahrenen Transportkilometer erstattungsfähig. Verbringt der Käufer sein Pferd ins Ausland, zahlt er die Kosten des Rück- transports bis zur deutschen Grenze.

Für Schäden, insbesondere in Form von Aufwendungen für Be- ritt, Ersatzbeschaffung oder andere Vermögensschäden haftet der Verkäufer grundsätzlich nicht. Von diesem Ausschluss ist die Haftung des Verkäufers für Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer min- destens fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzli- chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgenommen. Ebenso ausgenommen ist die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Das Recht des Ausstellers, auf Herausgabe von Nutzungen und/ oder Wertersatz für gezogene Nutzungen, Verbrauch, Veräuße- rung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung, Verschlechterung oder Untergang des Pferdes bleiben von den vorstehenden Re- gelungen unberührt.

b) Haftung des Veranstalter

Eine Haftung des Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Haupt- und Landgestüt Marbach, aus dem vermittelten Kauf- vertrag ist ausgeschlossen.

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Ver- anstalter für Personenschäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet, die auf einer mindes- tens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetz- lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso wenig gilt der Haftungsausschluss für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8. Mitteilung über Reklamationen bzw. Sachmängel

Mängel oder andere Reklamationen sowie ein eventueller Wider- ruf hat der Käufer gegenüber dem Veranstalter in Textform zu anzuzeigen/erklären. Die Vertragsparteien verpflichten sich inso- weit, den Veranstalter entsprechend in Textform zu unterrichten.

9. Verjährung

a) Etwaige Sachmängelhaftungsansprüche des Käufers ge- genüber dem Verkäufer verjähren bei einem Verkauf eines Un- ternehmers an einen Verbraucher innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des Pferdes. Bei allen anderen Verkäufern (Verkauf eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer; eines Ver- brauchers an einen Unternehmer; eines Verbrauchers an einen Verbraucher) verjähren etwaige Ansprüche innerhalb von drei Monaten ab Gefahrübergang.

Von der Verjährungserleichterung ausgenommen sind alle An- sprüche wegen Personenschäden, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetz- lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso von der Verjährungserleichterung ausgenommen sind Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer mindestens grobfahr - lässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen

b) Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Veranstal- ter verjähren innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des vermittelten Kaufvertrages. Von der Verjährungserleichterung sind alle Ansprüche wegen Personenschäden, die auf einer min- destens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausge- schlossen. Ebenso greift die Verjährungserleichterung nicht für solche Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer min- destens grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

c) Sofern Verkäufer und Käufer Unternehmer im Rechtssinne sind, setzten die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

10. Rechtsverlust

Der Käufer verliert die ihm wegen eines Mangels zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens acht Wochen gerechnet vom Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses an den Mangel dem Aussteller / Beschicker als zuständigen Verkäufer in Textform anzeigt oder die Anzeige an ihn absendet. Ein Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig ver- schwiegen hat.

11. Deutsches Recht - Gerichtsstand - Datenschutz

Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB/HGB. Die Geltung des UN-Kauf- recht (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Ver- träge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) wird ausgeschlossen.

12. Datenschutz

Für die Geschäftsabwicklung werden die notwendigen Daten der Teilnehmer der Auktion erhoben und gespeichert. Bei der Verar- beitung der personenbezogenen Daten werden die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklä- rung. Der Teilnehmer erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

13. Schlussbestimmungen

a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es aus- schließlich in deutscher Fassung. Für den Fall von Widersprü - chen bei Vorhandensein von mehrsprachigen Fassungen gilt die deutsche Fassung allein; bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der fremdsprachigen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.

b) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Internet- Versteigerungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen während laufender Auktionen werden die zugelas- senen Bieter per E-Mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.

c) Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbei- legung (so gen. „OS- Platt-form“) bereitgestellt. Die OS-Plattform soll der außergerichtlichen Streitbeilegung im Rahmen von Strei- tigkeiten aus Online-Verträgen, dienen. Die OS-Plattform ist un- ter folgendem Link erreichbar: http:://ec.europa.eu/consumers/ odr.

Gemäß § 36 VSBG informieren wir darüber, dass wir zur Teilnah- me an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet sind.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirk- samkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

14. Widerrufsrecht

WIDERRUFSBELEHRUNG:

ie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen be- nannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware bzw. bei Teillieferungen die letzte Lieferung in Besitz genommen hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den jeweils in dem Kaufvertrag ausgewiesenen Aussteller, welcher Unterneh- mer sein muss, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Ent- schluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mit- teilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der jeweilige Aussteller Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzu- zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Ver- trags bei ihm eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwen- det er dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Aus- steller kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie den Aussteller über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an diesen zu- rückzusenden oder zu übergeben.

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Der Aussteller trägt die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur auf- kommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Be- schaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an den jeweiligen Aus- steller zurück) Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlosse- nen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ — Ersteigert am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Datum (*) Unzutreffendes streichen

Ende der Widerrufsbelehrung

Großrahmiger Wallach aus bester Hauptgestütsfamilie: Amykos ist in Marbach geboren und aufgewachsen. Seine stattliche Erscheinung mit elastischem Trab, groß angelegter Galoppade und sachlichem Springen beeindruckt. Sein Halbblut-Vater war in S-Springen erfolgreich. Seine mütterliche Halbschwester Quirine war Siegerstute der Verbandsschau und siegreich in Springpferdeprüfungen. Großmutter Estella brachte den gekörten Hengst Million Ways und sieben Nachkommen im Sport mit Erfolgen bis Klasse S.

 

Zur Aufzeichnung der Auktionspferdepräsentation am 24.04.2022

8.000 EUR
VERKAUFT AN
STARTGEBOT
Verlauf
0 Bieter 0 Gebote